Kurzzeitpflege Pflegegrade 2-5

Wir sind eine auch zur Kurzzeitpflege zugelassene Einrichtung nach SGB XI. Die Pflegekassen übernehmen teilweise die Kosten, genauer gesagt die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege sowie der sozialen Betreuung bis zu einem Betrag von 1.774 € pro Kalenderjahr.

Der Anspruch kann um bis zu 1.612 EUR auf insgesamt 3.224 EUR aufgestockt werden. Hierzu wird dann auf Mittel der ggf. nicht in Anspruch genommenen Verhinderungspflege zurück gegriffen, sofern Sie Anspruch auf Verhinderungspflege haben.

Für die gesamte Dauer der Kurzzeitpflege wird Ihnen auf Antrag bei der Pflegekasse das hälftige Pflegegeld fortgezahlt!

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der Pflegebedürftige als so genannte Hotelkosten von 36,73 €/Tag selbst.

Je nach Pflegegrad wird die max. Anzahl der Tage bezuschusst:

Pflegegrad 2 = 28 Tage,

Pflegegrad 3 = 22 Tage,

Pflegegrad 4 =  18 Tage,

Pflegegrad 5 = 17 Tage.

Was müssen Sie tun? 

Ihr erster Schritt zur Übernahme der Kurzzeitpflege-Kosten durch die Pflegekasse: Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen bei Ihrer Pflegekasse (Formulare gibt es auf den Homepages der Pflegekassen oder fordern Sie dieses telefonisch bei Ihrer Kasse an). Den Antwortbescheid benötigen wir umgehend (gerne per mail!).

Kurzzeitpflege Kosten: Die Leistungen z.B. Kreis Lippe

Die Investitionsaufwendungen für Personen, die als pflegebedürftig nach dem SGB XI anerkannt sind, können übernommen werden.

Was kostet mich die Kurzzeitpflege? Beispielrechnung

Multiplizieren Sie die Kosten von Unterkunft und Verpflegung mit der Anzahl der Aufenthaltstage in der Einrichtung für Ihren Eigenanteil. Berücksichtigen Sie dabei, die oben genannten maximalen Tage der jeweiligen Pflegegrade. Eventuell bekommen Sie außerdem Rückerstattungen durch den Entlastungsbetrag der Pflegekasse.

Zuschuss zur Verhinderungspflege/Ersatzpflege Pflegegrade 2-5

Ist die pflegende Person an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 EUR im Kalenderjahr für eine Ersatzpflege, maximal für 42 Tage pro Kalenderjahr.

Für die gesamte Dauer der Verhinderungspflege wird Ihnen auf Antrag bei der Pflegekasse das hälftige Pflegegeld fortgezahlt! 

Je nach Pflegegrad wird die max. Anzahl der Tage bezuschusst:

Pflegegrad 2 = 26 Tage,

Pflegegrad 3 = 20 Tage,

Pflegegrad 4 = 17 Tage,

Pflegegrad 5 = 16 Tage.

Was müssen Sie tun?
Ihr erster Schritt zur Übernahme der Verhinderungspflege-Kosten durch die Pflegekasse: Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen bei Ihrer Pflegekasse (Formulare gibt es auf den Homepages der Pflegekassen oder fordern Sie dieses telefonisch bei Ihrer Kasse an). Den Antwortbescheid benötigen wir umgehend (gerne per mail!).

Diese Angaben sind ohne Gewähr! Jeder Einzelfall unterliegt einer individuellen Prüfung.