Zusätzliche Betreuungsleistungen nach SGB XI
In unserer Einrichtung haben wir Betreuungskräfte, oft auch als Alltagsbegleiter bezeichnet, für die zusätzliche Betreuung unserer Bewohnerinnen und Bewohner eingestellt. Gesetzlich stehen diese Leistungen allen pflegeversicherten Bewohnern zu. Sie werden durch ihre Pflegekassen komplett übernommen.
In unserer Einrichtung gibt es daher ergänzend zu den allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen ein zusätzliches Angebot an Betreuungs- und Aktivierungsleistungen. Die anspruchsberechtigten Bewohner werden zielgerichtet durch zusätzliche Angebote zur Teilnahme an Aktivitäten (z.B. Kochen, Backen, handwerkliche Arbeiten, Singen u.ä.) motiviert und aktiviert oder bei diesen Aktivitäten betreut und begleitet.
Das Angebot wird durch zusätzliches Personal sichergestellt, das ausschließlich über die Pflegeversicherung finanziert wird. Die zusätzliche Betreuungsleistungen können daher nur so lange angeboten werden, wie hierüber eine Vereinbarung gemäß SGB XI zwischen den Pflegekassen und der Einrichtung besteht bzw. der Gesetzgeber diese Leistungen vorsieht.
Angebote je nach Interessen, Hobbies, "Lust & Laune":