Leistungen und Kosten
Monatliche Kosten:
Hier finden Sie die derzeit gültigen Pflegesätze. Die Berechnung erfolgt anhand 30,42 Durchschnittstagen monatlich und ergibt folgende Beträge:
*Für ein Einzelzimmer > 20 qm erhöhen sich die Investitionskosten um 1,50 € täglich; für einen Doppelzimmerplatz reduzieren sich die Investitionskosten um 1,50 € täglich.
**Die Ausbildungsumlage beinhaltet den Vergütungszuschlag zur Refinanzierung des Umlagebetrages nach §28 Abs. 2 PflBG.
Nähere Informationen zum Pflegewohngeld entnehmen Sie bitte der Rubrik Dauerpflege und/oder Unterlagen/links und erkundigen sich bei Ihrem zuständigen Sozialamt.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie die individuellen Möglichkeiten besprechen möchten.
Leistungen
Es wird allgemein zwischen Regel- und Zusatzleistungen unterschieden.
Regelleistungen (abgegolten mit dem Pflegesatz):
- Unterbringung in 72 Einzelzimmern, 8 Doppelzimmer, oder 13 Einzelzimmern > 20 qm; einschl. Reinigung, Bereitstellung und Pflege von Bettwäsche, Handtüchern
- Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffe, Abendessen, Zwischenmalzeiten, Getränke gemäß Heimvertrag
- Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
- Behandlungspflege (medizinische Leistungen, soweit diese nicht vom Arzt zu erbringen sind)
- Soziale Betreuung
- Pflege der persönlichen Wäsche (ohne chemische Reinigung und Instandsetzungsarbeiten)
Zusätzliche Betreuungsleistungen/ eingeschränkte Alltagskompetenz
- Pflegeversicherten Bewohnern stehen diese Leistungen zu und werden durch die Pflegekasse komplett übernommen.
In unserer Einrichtung gibt es ergänzend zu den allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen ein zusätzliches Angebot an Betreuungs- und Aktivierungsleistungen. Die anspruchsberechtigten Bewohner werden zielgerichtet durch zusätzliche Angebote zur Teilnahme an Aktivitäten (z.B. Kochen, Backen, handwerkliche Arbeiten, Singen u.ä.) motiviert und aktiviert sowie bei diesen Aktivitäten betreut und begleitet.
Das Angebot wird durch zusätzliches Personal sichergestellt, das ausschließlich über die Pflegeversicherung finanziert wird. Die zusätzliche Betreuungsleistungen können daher nur so lange angeboten werden, wie hierüber eine Vereinbarung gemäß § 43b SGB XI zwischen den Pflegekassen und der Einrichtung besteht.
Vereinbarte Zusatzleistungen auf Wunsch (zusätzlich selbst zu zahlen):
- Bereitstellung eines Telefons
- Chemische Reinigung besonderer nicht maschinenwaschbarer Kleidungsstücke
- Externe Dienstleister wie Friseur, Fußpflege, Begleitservice zu Arztbesuchen
Begleitung zum Arztbesuch durch Angehörige/Betreuer:
Sollte ein Hausbesuch nicht möglich sein ist es unser Auftrag, beim Organisieren und Planen notwendiger Arztbesuche außerhalb unserer Einrichtung zu unterstützen. Sollte jedoch eine Begleitung notwendig sein, muss dies in Nordrhein-Westfalen durch Angehörige oder Betreuer sicher gestellt werden. Das Personal im Pflegeheim muss natürlich für die Bewohner (vor Ort) bleiben. Gerne nennen wir Ihnen externe Begleitservices.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.